Alltagskompetenzen - Schule fürs Leben
Der offizielle Startschuss für die Umsetzung des Konzepts "Alltagskompetenzen - Schule fürs Leben" ist gegeben. Ab dem Schuljahr 2021/2022 wird den Schülerinnen und Schülern ein weiterer Lehrraum eröffnet, in dem sie wichtige Komptenzen für den Alltag erwerben können.
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Würdigung einzelner Berufsgruppen in Zeiten der Pandemie
Im Beschluss der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Corona-Pandemie vom 19. Januar 2021 wird ein ausdrücklicher Dank an das pädagogische Personal (Lehrer, Erzieher) in Schulen und Kindertagesbetreuungen für die Bewältigung der großen Herausforderungen in der Pandemie ausgesprochen.
Der Bayerische Landesausschuss für Hauswirtschaft e.V. hat dies zum Anlass genommen, an politische Mandatsträger ein Schreiben zu verfassen und auf die hauswirtschaftlichen Leistungen und deren Bedeutung in Pandemiezeiten hinzuweisen. Hauswirtschaftskräfte, nicht nur in Kitas, sind den gleichen Gefahren (erhöhtes Infektionsrisiko) und Erschwernissen (permanentes Arbeiten mit Mund-Nase-Bedeckung) ausgesetzt wie andere Berufsgruppen.
In einem Brief vom 16. Februar 2021 an den BayLaH würdigte Gesundheitsminister Klaus Holetschek zunächst das Engagement der Hauswirtschaftskräfte in den Kitas. „Natürlich kommt es nicht nur darauf an, wie die Erzieherinnen und Erzieher die Herausforderungen der Pandemie im Kita-Alltag meistern, genauso wenig, wie es in den Kliniken und Praxen nur auf das medizinische Personal ankommt.“ Staatsminister Klaus Holetschek ist überzeugt, „dass die Bewältigung der Pandemie nur als Teamleistung gelingen kann“ und sprach den Hauswirtschaftskräften seinen Dank aus für alles, „was sie [ …] vor, während und nach der Pandemie leisten, leisten werden und geleistet haben!“
Frau Michaela Kaniber, Bayerische Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, liegt eine starke Hauswirtschaft in Bayern sehr am Herzen. In einem Brief an den BayLaH stellt sie den Stellenwert der Hauswirtschaft heraus:
"Große Bedeutung hat Hauswirtschaft meines Erachtens deshalb, weil deren Leistungen zu den ganz wesentlichen Grundvoraussetzungen für Gesundheit und Wohlbefinden eines jeden Menschen zählen. Die Tätigkeit der hauswirtschaftlichen Fachkräfte gewinnt gerade in unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft mehr und mehr an Bedeutung. Dass Hauswirtschaft in vielen Bereichen systemrelevant ist, zeigte sich in der Pandemie besonders deutlich. [...]
Als bayerische Staatsministerin bin ich stolz auf die erstklassige hauswirtschaftliche Aus- und Fortbildung in unserem Land. Dank der hervorragenden Zusammenarbeit unserer Verwaltung mit dem Bayerischen Landesausschuss für Hauswirtschaft und dessen Mitgliedern erreichen wir eine beispielhafte Bildungsqualität und gewinnen damit bestens ausgebildete Fach- und Führungskräfte. Der gute Draht zur beruflichen Praxis hat für mich dabei einen besonderen Stellenwert. Herzlichen Dank für Ihren Einsatz!“
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Erfolg für die Hauswirtschaft in Bayern - Zulassung hauswirtschaftlicher Führungskräfte zur Heimleiterqualifizierung auch weiterhin selbstbestimmt möglich!
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Fachkraft für familienunterstützende Haushaltsführung
Seit 01.01.2019 gibt es die Weiterbildung zur "Fachkraft für familienunterstützende Haushaltsführung". Diese Fachkraft unterstützt Familienhaushalte zeitweise oder vorübergehende bei der Haushhaltsführung und bei der Vorsorgung und Pflege der Kinder bei Erkrankungen eines Elternteils oder beider Elternteile. In besonderen Situationen übernimmt die Fachkraft die pflegerische Versorgung eines erwachsenen Familienmitglieds.
Stellungnahme des Vorstands BayLaH zu dieser Qualifizierung hier
Vorläufige Zulassung hauswirtschaftlicher Führungskräfte zur Heimleiterqualifizierung
Vom 1. August 2016 bis zum 31. Juli 2019 werden im Rahmen einer Erprobung von drei Jahren, hauswirtschaftliche Führungskräfte, die einen Fortbildungsabschluss
- zum/zur Staatlich geprüfte/n Betriebswirtin im Ernährungs- und Versorgungsmanagement
- zum/zur Meister/in der Hauswirtschaft
- zum/zur Staatlich geprüfte/n Techniker/in für Ernährungs- und Versorgungsmanagement
- zum/zur Staatlich geprüften Dorfhelfer/in
haben, zur Heimleiterfortbildung zugelassen. Die Weiterbildung muss in oben genanntem Zeitraum begonnen, aber nicht beendet worden sein.
Diesem vorläufigen Ergebnis waren lange und intensive Gespräche, die der BayLaH-Vorstand zusammen mit Kolleginnen aus unseren Mitgliederverbänden, mit den Vertretern des Gesundheitsministeriums und mit den Pflegeverbänden geführt hatte, voraus gegangen. Auch unsere Zuständige Stelle für die Berufsbildung in der Hauswirtschaft hat sich tatkräftig für die Änderung der bisherigen Situation eingesetzt.
Diese war so, dass eine hauswirtschaftliche Führungskraft nur dann für die Fortbildung zur Heimleitung zugelassen wurde, wenn ihr Arbeitgeber sich bei der zuständigen Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht, kurz FQA, dafür einsetzte, dass sie zugelassen werden sollte. Dies bedeutete in der Realität aber, dass den Führungskräften aus der Hauswirtschaft eine eigenständige Karriereplanung in diese Richtung, ohne Mitwirkung ihres Arbeitgebers, versagt war.
Ein Gespräch, das am 28. Januar 2016 im Bayerischen Landtag zwischen Vertreterinnen des BayLaH (Elisabeth Forster und Margarete Engel - Vorstandsmitglieder, Ulrike Kluge - Vorsitzende des AK Berufliche Bildung des BayLaH, Laura Schmitz - Expertin für den Bereich Senioren und Delegierte des BayLaH im Landespflegeausschuss), der Vorsitzenden des Landwirtschaftsausschusses im Landtag Angelika Schorer, Ministerialdirigent Dr. Bernhard Opolony und Ministerin Melanie Huml vom STMGP, stattfand, hat nun eine Wende eingeleitet. Vorläufig bis zum 31. Juli 2019 werden nun alle Träger von Heimleiterqualifizierungen in Bayern über das STMGP angewiesen, auch hauswirtschaftlich Führungskräfte, wie oben dargestellt, zuzulassen.
Bei trotzdem auftretenden Problemen bittet der BayLaH die betreffenden Interessentinnen und Interessenten, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, sich an die Geschäftsstelle des BayLaH zu wenden, damit diese Fälle umgehend an das STMGP weiterleiten können und von dort aus schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden kann. Auch Kolleginnen und Kollegin, die aktuell in Bayern noch Probleme mit der Zulassung haben, bitten wir auf jeden Fall sich zu melden, auch hier versprachen die Vertreter des STMGP aufklärend tätig zu werden.
09. September 2016, Margarete Engel für den Vorstand BayLaH
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Stärkung des ehrenamtlichen Engagements auch im Bereich der berufsständischen Interessensvertretungen - Gespräch mit Ministerin Emilia Müller vom STMAS
Seit 1.1.2014 hat der Freistaat Bayern mit dem neu gefassten Artikel 121 seiner Verfassung die Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl zur Verpflichtung von Staat und Gemeinden gemacht.
In der Außenwahrnehmung des ehrenamtlichen Engagements werden jedoch häufig nur die Bereiche Sport, Freiwillige Feuerwehr, Tier- und Naturschutzorganisationen etc. wahrgenommen und die große Anzahl der berufsständischen Interessensvertreter bleibt unberücksichtigt. Sogar bei der Auflistung möglicher ehrenamtlicher Engagements auf der Homepage des STMAS sind diese Organisationen unerwähnt.
Es wird immer schwieriger geeignete Kolleginnen und Kollegen für die Mitarbeit zu finden. Wie notwendig der Erhalt gerade dieser Vereine ist, zeigt im Fall „Hauswirtschaftliche Fachkräfte und deren Ausgrenzung aus den Qualifizierungsmaßnahmen zur Heimleitung“ sehr deutlich.
Aktuell gibt es für sich z. B. im BayLaH engagierende Kolleginnen und Kollegen nur die Möglichkeit sich evtl. um eine Ehrenamtskarte zu bemühen. Leider sind aber auch hier Hürden, die für manche nicht zu überwinden sind. Die drei größten Kommunen in Bayern, München, Nürnberg und Augsburg bieten diese Ehrenamtskarte, wie so manche weiteren Landkreise oder Gemeinden nicht an. Da sie aber am jeweiligen Wohnhort der betreffenden Personen beantragt werden muss, fallen viele von uns schon durch das Raster. Auch können etliche Kolleginnen aus beruflichen oder privaten Gründen, nicht die geforderten mindestens 250 Stunden ehrenamtlicher Arbeit jährlich nachweisen.
Wie kann der Staat uns aber unterstützen, um wieder mehr vor allem junge und aktiv im Beruf stehende Kolleginnen und Kollegen in die ehrenamtliche Verbandsarbeit zu bringen?
Geeignete Instrumente hierzu sind:
- Spürbare steuerliche Entlastung
- Berücksichtigung auch der ehrenamtlich aktiven Zeit bei der Rentenversicherung
- finanzielle Unterstützung um aktiven Verbandsmitgliedern eine Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen (ähnlich einer Übungsleiterpauschale).
Leitfaden zur Heimleiterfortbildung – Ausschluss hauswirtschaftlicher Fach- und Führungskräfte
Wie bereits im Newsletter über das Gespräch im Bayerischen Staatsministerium für Pflege und Gesundheit (STMPG) berichtet, wurde aus dem umstrittenen Leitfaden zur Ausführungsverordnung des Pflege-Wohnqualitätsgesetzes in Bayern die missverständliche Formulierung: „Die Ausbildung zur Hauswirtschafterin erfüllt die in § 12 Abs. 1 Ziffer 1 AVPfleWoqG genannte Voraussetzung auch dann nicht, wenn zusätzlich noch eine Weiterbildung zur hauswirtschaftlichen Betriebsleitung erfolgt ist.“ bereits ab 1. März 2013 gestrichen wurde. Trotzdem wird es hauswirtschaftlichen Fach- und Führungskräften nur im Rahmen einer Sonderzulassung, die der Träger bei der zuständigen FQA (Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtung – Qualitätsentwicklung und Aufsicht) beantragen muss, möglich sein, die Fortbildung zu absolvieren.
Die zugesagte Möglichkeit dieser Sonderzulassung reicht uns aber nicht aus. Wir fordern, dass in den für die Fortbildung geeigneten Personenkreis (Absolventen von Berufen aus dem kauf-männischen, sozialen oder verwaltungstechnischen Bereich), sowohl im Leitfaden als auch in der Ausführungsverordnung, auch hauswirtschaftliche Fach- und Führungskräfte aufgenommen werden. Ein Vergleich der Ausbildungsinhalte der Meisterausbildung in der Hauswirtschaft sowie auch der Fortbildung zur Betriebswirtin für Verpflegungs- und Versorgungsmanagement ergibt, dass sie in großen Teilen mit den Inhalten der Heimleiterqualifizierung übereinstimmen.
Hauswirtschaftliche Fachkräfte in sozialen Einrichtungen
Erst vor kurzem wurde in den Medien die häufig prekäre Verpflegungssituation in bayerischen und Münchner Kitas angeprangert. Vor allem die hygienischen Rahmenbedingungen als auch die Qualität der Verpflegung erfüllen häufig nicht einmal die vorgeschriebenen gesetzlichen Rahmenbe-dingungen von Qualitätsmindeststandards ganz zu schweigen.
Das pädagogische Personal ist dafür nicht ausgebildet und auch viele Caterer oder andere Einrichtungen in der GV die Kindertagesstätten und Krippen beliefern, kochen nicht kindgerecht.
Wenn jedoch in jeder Einrichtung wenigstens eine hauswirtschaftliche Fachkraft für die Verpflegung der Kinder zuständig ist, erleben diese auch wieder vermehrt den Weg vom ursprünglichen Lebensmittel zum fertigen Mittagsgericht.
Unsere Forderung an die Ministerin lautet daher, Kitas und Kinderkrippen in Bayern gesetzlich zu verpflichten, mindestens eine hauswirtschaftliche Fachkraft in den Stellenschlüssel aufzunehmen um eine hygienisch einwandfreie und ernährungsphysiologisch hochwertige Mittagsverpflegung der Kinder zu gewährleisten.
Unterstützung von Familien in prekären Lebenssituationen durch hauswirtschaftliche Fachkräfte
Viele Kolleginnen würden gerne helfen, die betroffenen Familien im Haushalt zu unterstützen. Die Krankenkassen bezahlen einen Einsatz jedoch nur, wenn die Mutter oder die für die Verpflegung der Familie zuständige Person krank ist. Viele können sich die dringend notwendige Unterstützung zur Gewährleistung eines geregelten Tagesablaufs mit gesunder Verpflegung aber nicht leisten. Dadurch entstehen der nächsten Generation Kosten für Arbeitslosen- bzw. Sozialhilfe sowie der Behandlung ernährungsbedingter Krankheiten, die die jetzt stehenden Zusatzkosten für professionelle Unterstützung der betroffenen Familien bei weitem übersteigen.
Ganz im Gegenteil: Kinder und Jugendliche, die trotz eines schwierigen Umfeldes mit staatlicher Unterstützung zu gesunden, lebensfähigen und bezahlter Arbeit nachgehenden Menschen geworden sind, haben nach ca. 5 Jahren Berufstätigkeit die in sie gesteckten finanziellen Investitionen zurück bezahlt und tragen ab da zum Bruttosozialprodukt bei.
Unser Appell an Ministerin Emilia Müller lautet daher, auch diesbezüglich auf dringend notwendige Reformen in der Familienpolitik hinzuwirken.
Margarete Engel, Baylah Vorstand 2. Juli 2014
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